Brügger / Cyriax / Manuelle Therapie
Entsprechend der ärztlichen Diagnose und dem physiotherapeutischen Befund stehen uns verschiedene Behandlungstechniken zur Verfügung. So sollen gezielt Funktionen von Gelenken und Muskeln verbessert werden.
Die aktive und passive Beweglichkeit, Muskelkraft und Ausdauer, Koordination, Haltung und Gleichgewicht sollen gesteigert werden.
Ziel ist es, Schmerzen zu lindern und Alltagsbewegungen zu erleichtern.
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Bobath / PNF
Mit speziell entwickelten Techniken sollen bei neurologischen Krankheitsbildern Bewegungsmuster, Koordination und Alltagsbewegungen geschult werden.
Ungünstige Bewegungsmuster z. B. bei Lähmungen sollen gehemmt und sinnvolle gebahnt werden.
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Extensionen / Schlingentisch
Durch dosierte Zugbehandlungen sollen die Wirbelsäule oder die Gelenke entlastet werden.
Im Schlingentisch können Arme und Beine sowie der Rumpf durch Aufhängungen mit einem Gurtsystem entlastet werden.
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Massagen
Ziel ist es, die Muskulatur durch Streichungen, Knetungen, Klopfungen und Vibrationen zu lockern und Verspannungen zu lösen.
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Wärmetherapie: Heißluft / Heiße Rolle
Durch diese Wärmeanwendungen sollen Muskeln entspannt und Gewebestrukturen besser durchblutet werden.
Bei der Heißluftbehandlung wird der zu behandelnde Körperteil unmittelbar mit Wärme bestrahlt.
Die heiße Rolle wird mit heißem Wasser getränkten Frotteetüchern auf die Haut gebracht.
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Kältetherapie
Lokale Anwendung von intensiver Kälte in Form von Eis-/Gelbeuteln, direkte Eisabreibungen mit Eiswürfeln
Durch Eispackungen oder Eisabreibungen sollen Schmerzen gelindert und Entzündungen an Gelenken und Sehnen behandelt werden.
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Lymphdrainage
Diese sanfte Massagetechnik ohne Druck soll Entstauung und Abflußförderung bewirken und in der betroffenen Körperregion Schmerzen lindern.
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Kinesiotape (keine Kassenleistung)
Kinesiotapes sind verschiedenfarbige Pflasterbänder, die sich wie eine zweite Haut dehnen und wieder zusammenziehen, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Diese Pflasterbänder sollen Gelenke stützen und Muskeln massieren , um eine schmerzlindernde Wirkung zu erzielen und den Stoffwechsel anzuregen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Wirkungsweise bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnte!
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Hausbesuche
Auf ärztliche Verordnung kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
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Ist mein Rezept gültig? Checken Sie es selbst!
Immer wieder kommt es zu Problemen, wenn Rezepte nicht hundertprozentig richtig ausgestellt sind. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass wir ein abgerechnetes Rezept nur teilweise oder gar nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Hier eine kleine Liste, über die häufigsten Fehler:
Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Massage- und Physiotherapiepraxen.
Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr" sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V in den §§ 32 Abs. 2, 43 c und § 61 Satz 3 SGB V geregelt.
Leider wissen das viele Patienten nicht; blieb dies in den Medien oft unerwähnt.
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.
Die Zuzahlung ist zu Beginn der 1. Behandlung fällig.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein Einkommen haben.
Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen an uns zu leisten.
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Dieses ist lediglich ein kleiner Auszug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er zeigt aber sehr deutlich, dass ein sehr großer Zeitanteil bereits für die Kontrollen eines Rezeptes benötigt wird.