Fit werden und mobil bleiben . . .
 
       . . . wir zeigen Ihnen wie!

Unsere Leistungen - Privat, alle Kassen und ggf. ohne ärztliche Verordnung

Brügger / Cyriax / Manuelle Therapie

Entsprechend der ärztlichen Diagnose und dem physiotherapeutischen Befund stehen uns verschiedene Behandlungstechniken zur Verfügung.

Die manuelle Therapie dient in der Medizin der Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparats. In Deutschland ist sie der von Physiotherapeuten mit einer speziellen Weiterbildung durchgeführte Teil der Manuellen Medizin und beinhaltet Untersuchung und Behandlungstechniken

 

So sollen gezielt Funktionen von Gelenken und Muskeln verbessert werden.

Die aktive und passive Beweglichkeit, Muskelkraft und Ausdauer, Koordination, Haltung und Gleichgewicht sollen gesteigert werden.

Ziel ist es, Schmerzen zu lindern und Alltagsbewegungen zu erleichtern.

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Bobath / PNF

Mit speziell entwickelten Techniken sollen bei neurologischen Krankheitsbildern Bewegungsmuster, Koordination und Alltagsbewegungen geschult werden.

Ungünstige Bewegungsmuster z. B. bei Lähmungen sollen gehemmt und sinnvolle gebahnt werden.

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Extensionen / Schlingentisch

Durch dosierte Zugbehandlungen sollen die Wirbelsäule oder die Gelenke entlastet werden.

Im Schlingentisch können Arme und Beine sowie der Rumpf durch Aufhängungen mit einem Gurtsystem entlastet werden.

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Massagen **

Ziel ist es, die Muskulatur durch Streichungen, Knetungen, Klopfungen und Vibrationen zu lockern und Verspannungen zu lösen.

** Termine sind abhängig von Personalkapazität

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Wärmetherapie: Heißluft / Heiße Rolle

Durch diese Wärmeanwendungen sollen Muskeln entspannt und Gewebestrukturen besser durchblutet werden.

Bei der Heißluftbehandlung wird der zu behandelnde Körperteil unmittelbar mit Wärme bestrahlt.

Die heiße Rolle wird mittels mit heißem Wasser getränkten Frotteetüchern auf die Haut gebracht.

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Kältetherapie

Lokale Anwendung von intensiver Kälte, in Form von Eis-/Gelbeuteln, direkte Eisabreibungen mit Eiswürfeln

Durch Eispackungen oder Eisabreibungen sollen Schmerzen gelindert und Entzündungen an Gelenken und Sehnen behandelt werden.

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Lymphdrainage **

Diese sanfte Massagetechnik ohne Druck soll Entstauung und Abflußförderung bewirken und in der betroffenen Körperregion Schmerzen lindern

** Termine sind abhängig von Personalkapazität

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Kinesiotape   (keine Kassenleistung)

Kinesiotapes sind verschiedenfarbige Pflasterbänder, die sich wie eine zweite Haut dehnen und wieder zusammenziehen, ohne die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Diese Pflasterbänder sollen Gelenke stützen und Muskeln massieren , um eine schmerzlindernde Wirkung zu erzielen  und den Stoffwechsel anzuregen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Wirkungsweise bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnte!

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Hausbesuche    

Auf ärztliche Verordnung kommen wir zur Therapie zu Ihnen nach Hause. **  

** abhängig von Personalkapazität

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Ohne ärztliche Verordnung:

Heilpraktikerin für Physiotherapie

Im Rahmen meiner Qualifikation und Zulassung, können Sie bei uns auch folgende Leistungen erhalten:

     *        Physiotherapeutische Befunderhebung / Diagnosestellung             

     *        Physiotherapeutische Verordnungen und Anwendungen  

Ihre Vorteile:

     *        Befund und Therapie ohne ärztliche Verordnung, ohne Arztbesuch

oder

     *        als Weiterführung ihrer vom Arzt rezeptierten Behandlungen

     *        diese Leistungen sind keine Kassenleistungen

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Prüfpflicht gemäß Heilmittelrichtlinien:

Gemäß der Urteilsverkündung des Bundessozialgerichtes vom 27.10.2009 (AZ: B1 KR 4/09 R) sind Physiotherapeuten verpflichtet Rezepte auf vollständige, inhaltliche Plausibilität und ärztliche Fehler zu überprüfen.

Die Korrektheit der Rezepte wird durch die Heilmittelrichtlinien und den Heilmittelkatalog definiert.

Da auch wir als Praxis für Physiotherapie dieser Prüfpflicht unterliegen werden wir Ihre Rezepte dieser Prüfung unterziehen müssen. Krankenkassen müssem Leistungserbringern (Physiotherapeuten) fehlerhaft ausgestellte oder inhaltlich falsche Rezepte nicht erstatten. Es besteht somit für uns die Gefahr, dass unsere erbrachte Leistung nicht vergütet wird.

Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, wenn wir Sie auf erkennbare Fehler Ihres Rezeptes hinweisen, und Sie diesbezüglich um Rücksprache mit Ihrem Arzt bitten.

 

Ist mein Rezept gültig? Checken Sie es selbst!  Hier ist eine kleine Liste, über die häufigsten Fehler:

  • Ihre Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden, es sei denn, der Arzt hat zusätzlich, in dem entsprechenden Feld, einen "dringlichen Behandlungsbedarf" eingetragen.
  • Dann ist die Frist für den Beginn der Therapie 14 Tage.
  • Stimmt die Diagnosegruppe? Z.B. EX / ZN / LY;  passt sie zur angegebenen Behandlung und zur verordneten Menge? Passt sie zur Diagnose? Hier kommt man ohne den Heilmittelkatalog * nicht mehr weiter.            *diesen hat z.B. Ihr Arzt oder Therapeut für Rückfragen
  • Zu Ihrem verordneten Heilmittel muss die Behandlungsfrequenz eingetragen sein, z.B.: 1-2 pro Woche.
  • Es darf eine laufende Verordnung wegen Krankheit oder Urlaub unterbrochen werden. Jede Abweichung von der eingetragenen Behandlungsfrequenz, ist für die Krankenkassen auf dem Rezept mit der Begründung zu vermerken.
  • Auf dem Rezept muss ein gültiger ICD-10-Code eingetragen sein. Dieser Code ist praktisch die Kurzform einer Diagnose. z.B.: M54.8 = Sonstige Rückenschmerzen.  Hier finden Sie Ihren ICD-10 Code im Klartext:  http://www.ICD-10-code.de
  • Hat Ihr Arzt das Rezept unterschrieben? Ohne die Unterschrift Ihres Arztes, ist das Rezept ungültig und wird von Ihrer Krankenkasse komplett nicht erstattet.
  • Für jedes Rezept gibt es eine maximale Behandlungsdauer von 12 Wochen, d.h. ein Rezept muss so ausgestellt sein, dass es innerhalb von 12 Wochen fertig behandelt werden kann.
  • Sind Sie zuzahlungsplichtig oder sind Sie von der Rezeptgebühr befreit? Seit wann / bis wann sind Sie befreit?
  • Wir benötigen, wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, den Befreiungsausweis, den Ihre Krankenkasse Ihnen ausgestellt hat.

Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Massage- und Physiotherapiepraxen.

Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr" sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V in den  §§ 32 Abs. 2,    43 c und   § 61 Satz 3 SGB V geregelt.   

Leider wissen das viele Patienten nicht;  blieb dies in den Medien oft unerwähnt.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, Leistungen der Physiotherapie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Heilmittelpreises  sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,- Euro (pro Verordnung) leisten müssen.

Die Zuzahlung ist zu Beginn der 1. Behandlung fällig.

Selbstverständlich wird die Zahlung quittiert.

Diese Beträge werden von uns mit Ihrer Krankenkasse verrechnet und sind bei der ersten Behandlung fällig. Werden nicht alle Behandlungen in Anspruch genommen, haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel gezahlten Zuzahlung.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein Einkommen haben.

Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen an uns zu leisten.

Schwangere habe keine Zuzahlungen für Verband-, Heil- und Hilfsmittel zu leisten, wenn die Leistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung erbracht werden.

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Dieses ist lediglich ein kleiner Auszug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er zeigt aber sehr deutlich, dass ein sehr großer Zeitanteil bereits für die Kontrollen eines Rezeptes benötigt wird.